Sina Riffel

Tiertherapie und Hundetraining

2022-05-28

Was kostet ein Hund – Teil 1: Hundesteuer

Ein eigener Hund ist ein Traum, den viele Menschen haben. Doch vor der Anschaffung sollte man sich einige wichtige Fragen stellen, z.B. ob man genug Zeit für den Hund hat, ihn artgerecht halten kann und die Urlaubsbetreuung gesichert ist. Ein anderer wichtiger Punkt, der nicht aus den Augen gelassen werden sollte, sind die Ausgaben, die für die Hundehaltung anfallen. Damit zukünftige Besitzer realistisch einschätzen können, ob ein Hund überhaupt ins Budget passt, beleuchte ich in den nächsten Wochen die anfallenden Kosten.

Gestartet wird mit der Ausgabe, die für Hundebesitzer am ärgerlichsten ist, nämlich der Hundesteuer. Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Gemeindesteuer, d.h. jede Gemeinde kann die Höhe und Bedingungen selbst festlegen. Was Hundebesitzer, neben der eigentlichen Zahlung sicherlich am meisten wurmt, ist die Tatsache, dass es sich um keine zweckgebundene Steuer handelt. Die Gemeinde muss das Geld also nicht für Dinge wie Hundeklos oder -parks ausgeben, sondern kann es frei verwenden.

Gezahlt werden muss die Steuer für alle Hunde die älter als drei Monate sind. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Hundesteuer möglich. Das ist der Fall, bei:
• geprüften Rettungshunden, die stetig zum Schutz der zivilen Bevölkerung eingesetzt werden (z.B. Lawinen- oder Wasserrettungshunde)
• Hunden, die Menschen mit Behinderung unterstützen (z.B. Blinden- oder Assistenzhunde)
• Hirtenhunde
• Jagdhunde, die für den Forst-, Feld- und Jagdschutz benötigt werden

Zudem gibt es in einigen Gemeinden die Möglichkeit auf die Zahlung einer ermäßigten Steuer, z.B. für Hundezüchter oder für Wachhunde, die zum Schutz von Wohngebäuden außerhalb von bebauten Stadtgebieten gehalten werden.

Eine großartige Unterstützung für den Tierschutz bieten die Gemeinden, die bei der Anschaffung eines Tierheimhundes für eine gewisse Zeit auf die Zahlung der Hundesteuer verzichten. Leider ist das noch keine allgemeingültige Regelung.

Für sogenannte Listenhunde oder als von der Gemeinde als gefährlich eingestufte Hunde gelten Ermäßigungen i.d.R. nicht. Stattdessen wird für diese Tiere manchmal sogar ein erhöhter Steuersatz verlangt. Damit wollen die Gemeinden die Haltung dieser Hunderassen in ihren Gebieten einschränken.
Um die Anzahl von Hunden allgemein überschaubar zu halten, steigen i.d.R. die Steuern ab dem zweiten Hund.

Doch wie hoch genau ist nun die Hundesteuer? Wie bereits erwähnt, ist sie pro Gemeinde genauso unterschiedlich wie die Voraussetzungen für ihre Zahlung. In großen Städten ist sie i.d.R. höher als in kleinen Gemeinden. Wird ein kleiner Ort von einer großen Stadt eingemeindet, kann die Steuer dadurch erheblich steigen. Um eine Vorstellung über die unterschiedlichen Höhen zu geben, kommt hier eine Zusammenfassung der aktuellen Hundesteuern der deutschen Hauptstädte:

Steuertabelle_1JPG.jpg

Steuertabelle_2.jpg

Stand Mai 2022

Sollten Sie weitere Fragen zur Anschaffung eines Hundes haben, helfe ich Ihnen gern weiter: Hunde Anschaffungsberatung

Admin - 12:25:22 @ Hund | Kommentar hinzufügen

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